Reform der Rundfunkstaatsverträge zur Verpflichtung der ÖRR-Sender

DiB setzt sich dafür ein, dass die Rundfunkstaatsverträge reformiert und den Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Pflichten auferlegt werden. Dabei geht es um Soziale Verantwortung, eine Mittelverwendungsnachweispflicht, die Offenlegung von Einnahmen, die Vermeidung von Eingriffen in die freie Marktwirtschaft sowie urheberrechtliche Leistungen für sämtliche Ausstrahlungen.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Achim E. Ruppel
Donald Houwer
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Veröffentlicht am
3. August 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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114 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 18 Prozent aller 643 Abstimmungsberechtigten.

Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks wird erwirkt, indem jeder Wohnungsbesitzer verpflichtet ist, egal ob er Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Der Finanzierungszwang greift mithin in das Grundbedürfnis der Menschen auf Wohnraum ein. Das Etikett der Rundfunkfreiheit wird von den Sendern missbraucht und vorgeschoben für unternehmerische Tätigkeit, die am Zwangsgebührenzahler vorbeigeht. Die tatsächlichen Vermögen und Gewinne der Sender bleiben verborgen, während andererseits der Bürger gnadenlos zur Kasse gebeten wird. Wer dermaßen privilegiert finanziert wird, sollte auch zur Transparenz und Vorbildfunktion verpflichtet sein. Das betrifft die Sender als Arbeit- und Auftraggeber sowie als Urheberrechtsverwerter. Die Rundfunkstaatsverträge regeln bislang keinerlei Pflichten zur sozialen Verantwortung oder zur Mittelverwendungsnachweispflicht. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Problembeschreibung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird durch eine Haushaltsabgabe finanziert, die in das Grundbedürfnis der Menschen eingreift. Jeder Wohnungsinhaber (Haushaltsvorstand) ist zahlungspflichtig unabhängig davon, ob er Verbrauchsgeräte besitzt oder benutzt. Auch Gewerbebetriebe, Vereine, soziale Einrichtungen und Zweitwohnungen sind belastet, unabhängig dass die Produkte der Anstalten dort konsumiert werden (können). Die Haushaltsabgabe berechtigt die ÖRR-Anstalten uneingeschränkt und verpflichtet sie in keinerlei Hinsicht. Das muss geändert werden.

Der Informations – und Bildungsauftrag hat nichts damit zu tun, dass die Sender tun können, was sie wollen: Körperschaften begründen, die über herstellende Tochterfirmen die freie Marktwirtschaft ad absurdum führen oder deren gewerbliche Zwecke dem Informations- und Bildungsauftrag nicht unmittelbar dienen (Kantinenbetriebe oder sonstige Gewerke, Unternehmensbeteiligungen in Produktion und Vertrieb, sonstige Herstellungsbetriebe udergl. (siehe Beispiel NDR Holding, Bavaria- u.a. Organigramme der Anstalten)

Die ÖRR-Anstalten erwirtschaften Gewinne durch internationalen Rechte und Lizenzhandel, die offenzulegen und mit der Haushaltsabgabe zu verrechnen sind. Die ÖRR-Anstalten vertreiben ihre Sendungen über mehrere Kanäle, ohne dass die Urheber daran beteiligt sind; Wiederholungshonorare sind daher wieder einzuführen und demnach die Urheber an jeglicher Ausstrahlung adäquat zu beteiligen. Auch beziehen die Anstalten Einnahmen aus der Werbung und aus Steuermitteln (Wirtschaftsförderung/Filmförderung).

Die Gagen und Honorare der freien Mitarbeiter und befristet Beschäftigten sind bei der Euro-Einführung halbiert worden; im Gegensatz zu allen anderen Kosten sind die Gagen und Honorare bislang nicht angepasst und werden von den Sendern noch heute (z.T.) unter dieses (halbierte) Maß gedrückt. Prekäre Situationen sind mittlerweile Realität und von Sendern verursacht, die Steuer ähnlich finanziert werden. Das darf in unserer Gesellschaft nicht länger gängige Praxis sein.

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat in seinem Gutachten vom März 2014 diese Mängel festgestellt, denen nun endlich abzuhelfen ist. Die Pro-Kopf-Leistung der deutschen Bürger ist überproportional im internationalen Vergleich hoch und überzogen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefasst, das weitgehend von einem früheren Urteil abgeschrieben ist. Es bedarf mithin einer entschiedenen politischen Lösung.

Den Sendeanstalten werden korrupte Machenschaften vorgeworfen, auch Razzien haben bereits (bei der Bavaria) stattgefunden. Es besteht ein vielseitiger Regelungsbedarf, es entspricht nicht einer sozialen und demokratischen Gesellschaft, dass die Sendeanstalten unter dem Vorwand des Rundfunkfreiheitsgesetztes einen „Staat im Staate“ auf den Schultern der Bürger unterhalten. In die tatsächliche Rundfunkfreiheit, d.h. die freie Berichterstattung, in die Programmgestaltung sowie in den Bildungs- und Informationsauftrag sollen die erforderlichen Reformen keinesfalls eingreifen.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist umfassend zu reformieren, Rechte und Pflichten der begünstigen Sender sollen ausgewogen und bürgerfreundlich sein. Die Mittelverwendung soll einer Nachweispflicht unterliegen, um eine sparsame Wirtschaftsführung und Entlastung der Bürger weitgehend zu gewähren. Das ÖRR-System wird damit grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Forderung

Die Rundfunkstaatsverträge sollen reformiert werden. Es sollen Pflichten der ÖRR-Sender genau und nachvollziehbar festgelegt werden. Der Regelungsbedarf betrifft die Mittelverwendungsnachweispflicht, die soziale Verantwortung und Vorbildfunktion der zwangsfinanzierten Sender sowie den Umgang mit Gewinnen und ein Regelungsgebot bei Eingriffen in die freie Marktwirtschaft. Die Konzern- und Holdingbildung sowie der Unterhalt solcher Körperschaften und Aktivitäten, die mit dem Bildungs- und Informationsauftrag nichts zu tun haben, soll auf den Prüfstand. Monopolistische Strukturen der Sender sind aufzulösen. Die Rundfunkräte als Kontrollgremium sind zu überdenken und zu reformieren. Da meistenteils die Vertreter von gesellschaftsrelevanten Gruppen Parteien angehören, sind unmittelbare Perteienvertreter nachrangig zu berücksichtigen.

Kosten

Keine.

Finanzierungsvorschlag

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Arbeitsweise

Analyse der aktuellen Situation. Ausformulierung von Gesetzestextänderungen. Politische Beschlußfassung als Auftrag an die Ministerpräsidenten/Landesregierungen (Rundfunkkommission) rechtzeitig vor Laufzeitverlängerung der Rundfunkstaatsverträge.

U.a. Ebene "Bund" ist dahingehend richtig, dass der Bundesparteitag die Initiative anstößt. Die Reformen sind dann in den Ländern für jeden einzelnen Rundfunkstaatsvertrag rechtzeitig vor deren Laufzeitverlängerung durchzusetzen. Aus allen Bundesländern und von der Bundespartei soll die Initiative auf die Rundfunkkommission einwirken. Die Bundespartei gründet eine AG ÖRR-Sender zur zentralen Vorarbeit und Unterstützung der Landesverbände.

Argument der Initiator*innen

Branchenkenntnisse, Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums vom März 2014, Diverse Fachbeiträge und Literatur

Das Gebahren der Sender entspricht frühkapitalistischen Verhaltensweisen und barocken Lebensformen: Völlerei* und absolutistische Rechte einerseits und Unterjochung der Bevölkerung andererseits. Hier ist ein Regulativ erforderlich.

*- Mittelverschwendung (siehe auch H.P. Siebenhaar "Die Nimmersatten") - Steuervermeidung über Rücklagen zur Altersversorgung (einzelner) - Programmdirektoren/Intendanten stellen Ansprüche wie in der freien Wirtschaft - ohne jeglichem unternehmerischem Risiko. - Erlöse aus internationalem Rechte- und Lizenzhandel fließen in internationale Investi- tons"eskapaden" - zuweilen mit desaströsem Ausgang (der Bürger hat es bezahlt)

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PRO
Rundfunkräte dürfen weder über Parteien angeblich wichtige Gruppen bestimmt werden.
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PRO
Längst überfällige Reform!!
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PRO
Es ist an der Zeit, diese Machenschaften zu ändern
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KONTRA
Finanzierung ungeklärt
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PRO
Wir brauchen eine Transparenz der Finanzierung in den ÖRR. Das ist schon lange überfällig.
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PRO
Dazu muss aus einem Parteienstaat, ein Staat des mündigen Bürgers werden.