Das Ende von Hartz IV

Hartz IV überwinden, hin zum BGE braucht Zeit, Zeit die aber die Betroffenen nicht haben, für sie muss daher eine Interimslösung her.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Siegfried Auerswald
Sigrid Ott
Veröffentlicht am
10. Januar 2020
Bereich
Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft, Arbeit & Finanzen
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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43 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 3 Prozent aller 1271 Abstimmungsberechtigten.

Warum diese Initiative, wir haben doch die BGE Initiative?

Der Weg zum BGE wird noch ein langer sein. In der Zeit, in der wir über ein BGE verhandeln und uns Gedanken über die Zukunft unseres Sozialstaates machen, soll keiner durch das noch existierende System Nachteile haben oder darunter leiden. Darum soll diese Initiative eine Interimslösung sein.

Problembeschreibung

Ziel dieser Initiative

Diese Initiative soll Hartz IV ersatzlos beenden. Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen und ein Arbeitslosengeld, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit den Lebensstandard auffangen kann. So wie in unserer BGE Initiative soll es ein Arbeitslosengeld von 70% des letzten Netto-Einkommens (letzte 6 Monate) geben, das monatlich um 2% abschmilzt. Dieses Arbeitslosengeld soll eine Maximalhöhe aber auch, so lange es noch kein BGE gibt, eine Mindesthöhe haben. (Ab Einführung eines BGE fällt diese weg.) Alternativ siehe unten (Kinder) kann diese Initiative auch das Kindergeld neu gestalten.

Die Mindesthöhe des Arbeitslosengeldes

  • Sie richtet sich nach der Armutsrisikogrenze (60% vom Medianeinkommen).
  • Sie gilt solange bis ein BGE eingeführt ist.
  • Sie beinhaltet auch ergänzende Wohnkosten, die nach Mietstufen regional einzustufen sind.
  • Sie ist eine Pro-Kopf-Pauschale und bedarf keiner Bedarfsprüfung aber einer Bedürftigkeitsprüfung (wenig oder kein Einkommen/Vermögen) .
  • Sie ist eine Sozialleistung und ist nicht sanktionierbar.
  • Unsere Initiative sichert die Würde eines jeden einzelnen und schafft Möglichkeiten für individuelle Entwicklungen.

Das Medianeinkommen

Das Medianeinkommen ist das Einkommen (netto), bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren, wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt.

Es gibt mehrere Erhebungen zum Medianeinkommen:

  • SOEP Sozio-oekonomisches Panel durch das DIW: 1.816 € (2015)
  • EU-SILC European Union Statistics on Income and Living Conditions durch Eurostat: 1.826 € (2017)
  • EVS Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch DeStatis: 1.981 € (2013)
  • Mikrozensus durch DeStatis: 1.615 € (2016) (Quellen: siehe Linksammlung unten)

60% davon soll als Mindesthöhe für das Arbeitslosengeld gelten. Dieser Anteil gilt laut Armutsdefinition nach dem Medianeinkommen als Armutsrisikogrenze und ist international verbreitet und anerkannt. Sie bezieht sich auf das Medianeinkommen einer Gesellschaft.

Die Definition lautet wie folgt:

  • Wer nicht mehr als 70 % zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.
  • Noch nicht arm ist, aber an der Armutsrisikogrenze lebt, wer nicht mehr als 60 % hat.
  • Als arm gilt, wer nicht wenigstens 50 % hat.

Die Armutsrisikogrenze von 60 % liegt dann entsprechend bei:

  • SOEP: 1.090 € (2015)
  • EU-SILC: 1.096 € (2017)
  • EVS: 1.189 € (2013)
  • Mikrozensus: 969 € (2016) (Quellen: siehe Linksammlung unten)

Der Mittelwert liegt bei 1086 €. Berücksichtigt man die jährliche Steigerung, erreichen wir etwa den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag von 1160 € (seit 2019).

In Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt, soll niemand mehr unter der Armutsrisikogrenze leben müssen. Aus diesem Grund soll diese Grenze als bundesweite durchschnittliche Mindesthöhe beim Arbeitslosengeld gelten.

Der Warenkorb

Der Warenkorb selbst enthält rund 750 Produkte deren Preise überwacht werden. Jedes Jahr wird die Teuerungsrate ermittelt, die somit als Mechanismus für die Anpassung der Mindesthöhe dienen kann. Auch kann es zumindest ein Kontrollelement für das Medianeinkommen darstellen.

Grundversorgung in den Sozialversicherungen

Zusätzlich werden durch die öffentliche Hand 60 Euro in die Sozialversicherungen (KV/PV) einbezahlt. (genau wie bei der BGE Initiative.) (Dieser Punkt ist eine Interimslösung bis eine Gesundheits-Initiative eine konkrete Lösung anbietet.)

Die Mietstufen - regionale Anpassung

Die Mietstufen, bekannt aus dem Wohngeld, sollen regionale Unterschiede ausgleichen. Dies ist nötig, da in Städten und Gemeinden unterschiedliche Miethöhen aufzuwenden sind. Eine Bedarfsprüfung soll nicht mehr stattfinden, da diese zu einem zu großen behördlichen Aufwand führt. (Am 9.5.2017 sprach Peter Hartz in der Bundespressekonferenz über den ausufernden Behördenaufwand, den die Jobcenter zu leisten haben. Er sprach sich für ein Ende von Hartz IV aus.) Es soll jedoch geprüft werden ob jemand überhaupt bedürftig ist. Das Arbeitslosengeld ist ab sofort eine Pro-Kopf-Pauschale/Individualleistung und wird nicht nach Bedarfsgemeinschaft berechnet, dies ist notwendig um mehr Dynamik herzustellen, z.b. auf dem Wohnungsmarkt (Hartz IV in seiner Zeit hat einen Mangel geschaffen an bezahlbaren Wohnraum, denn die Regeln für angemessenen Wohnraum schaffen ein zu enges Korsett, dass der Immobilienmarkt nicht bewältigen kann.) Das Arbeitslosengeld ist, vorausgesetzt man ist bedürftig, bedingungslos.

Regionale Unterschiede

Die Mietstufen zeigen das derzeit maximale Wohngeld in den Regionen für einen Single. Der erste Betrag zeigt das aktuelle, maximale Wohngeld. Der zweite Betrag zeigt die Differenz, bzw. welche regionalen (Stadt, Kommune, Land) Unterschiede zu berücksichtigen sind. Mietstufe 3 gilt beim Wohngeld als deutsches Mittel und passt somit zum Medianeinkommen.

Die Mietstufen:

  • I 338 € -88
  • II 381 € -45
  • III 426 € +0
  • IV 478 € +52
  • V 525 € +99
  • VI 575 € +149
  • VII 633 € +207

Mindesthöhe des Arbeitslosengelds:

  • I 1.160 € - 88 = 1.072 €
  • II 1.160 € - 45 = 1.115 €
  • III 1.160 € + 0 = 1.160 € (Pfändungsfreibetrag)
  • IV 1.160 € + 52 = 1.212 €
  • V 1.160 € + 99 = 1.259 €
  • VI 1.160 € + 149 = 1.309 €
  • VII 1.160 € + 207 = 1.367 €

(Eine höhere bedarfsgerechte Unterstützung kann von Kommunen optional getragen werden.)

Maximalhöhe des Arbeitslosengelds

Die Auszahlung ist begrenzt auf maximal 5.000 Euro (wie in der BGE Initiative)

Kinder

Hier liegt die Überlegung zugrunde, das Kindergeld (je 204 €, 1.+2.Kind) nebst Kindergeldzuschlag (max. 185 Euro) zu verwenden. Hinzu kommen die Pro-Kopf-Differenzen im Wohngeld für weitere Mitbewohner (im Schnitt bei 70€). Ergibt eine Summe von 459 Euro. Die Entwicklung eines Kinderwohngelds wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Auch könnte dies als Vorstufe eines Kinder-BGE gelten und würde das Kindergeld ersetzen.

Mehrbedarf

Mehrbedarf aus medizinischen Gründen (Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung etc.) oder für Teilhabe, z.B. für Kinder im Schulalltag, sollen auf Antrag zusätzlich gewährt werden.

Aufstocker

Aufstocker die 80% ihres Bedarfs durch Einkommen selbst abdecken, müssen Wohngeld in Anspruch nehmen. Wer diese 80% nicht aufbringen kann, bekommt die Differenz zwischen Mindestarbeitslosengeld und Einkommen als Unterstützung. 100 € (plus 20% des darüberliegenden Einkommens) sind dabei anrechnungsfrei. (Rechenbeispiel: Mindestarbeitslosengeld - Einkommen (netto) + 100 € = aufstockende Unterstützung)

Vergleich mit Hartz IV (4-köpfige Familie, Berlin - Mietstufe IV)

Hartz IV:

  • 2 Erwachsene je 389 € zusammen 778 €
  • 2 Kinder (14-18 J.) je 328 zusammen 656 €
  • KDU max. 890,20 €
  • Summe: 2.324,20 € - Kindergeld

Mindesthöhe:

  • 2 Erwachsene je 1.212 € zusammen 2.424 €
  • 2 Kinder je 459 € zusammen 918 €
  • Summe: 3.342 €

Vergleich mit Hartz IV (4-köpfige Familie, 1 Erwachsener arbeitslos, Berlin - Mietstufe IV)

Hartz IV:

  • Bedarfsermittlung:
  • 2 Erwachsene je 389 € zusammen 778 €
  • 2 Kinder (14-18 J.) je 328 zusammen 656 €
  • KDU max. 890,20 €
  • Summe: 2.324,20 €
  • Bedarf - Kindergeld - 80% Einkommen (über 100€) + Einkommen

Mindesthöhe:

  • 1 Erwachsener (Einkommen)
  • 1 Erwachsener 1.212 € (arbeitslos)
  • 2 Kinder je 459 € zusammen 918 €
  • Summe: 2.130 € + Einkommen

Vergleich mit Hartz IV (4-köpfige Familie 1 Aufstocker, Berlin - Mietstufe IV)

Hartz IV:

  • Bedarfsermittlung:
  • 2 Erwachsene je 389 € zusammen 778 €
  • 2 Kinder (14-18 J.) je 328 zusammen 656 €
  • KDU max. 890,20 €
  • Summe: 2.324,20 €
  • Bedarf - Kindergeld - je 80% Einkommen 1&2 (über 100€) + Einkommen 1&2

Mindesthöhe:

  • 1 Erwachsener (Einkommen 1)
  • 1 Erwachsener (Aufstocker Einkommen 2)
  • 1.212 € - 80% Einkommen 2 (über 100 €) + 100 €
  • 2 Kinder je 459 € zusammen 918 €
  • Summe: 2.230 € - 80% Einkommen 2 (über 100 €)
  • +Einkommen 1 + Einkommen 2

Vermögen

Das Arbeitslosengeld selbst ist nicht an eine Vermögensgrenze gebunden, da es eine Leistung ist für die man zuvor Beitragszahlungen geleistet hat, welche den Anspruch begründen. Erst die Inanspruchnahme der Mindesthöhe (oberhalb der Abschmelzgrenze) macht einen Nachweis der Bedürftigkeit (wenig oder kein Einkommen/Vermögen) notwendig. Hier könnte ein Grundvermögen (von z.B. 300 € pro Lebensjahr, mindestens 5.000 €) freigestellt werden.

Arbeitsmarktmaßnahmen

Das Bundesamt für Arbeit (neuer/alter Name) hat den Arbeitssuchenden bei der Suche aktiv und passiv zu unterstützen. Es hat den Arbeitssuchenden zu beraten und rechtlich seine Seite zu vertreten. Ist eine Vermittlung nur schwerlich möglich, muss dem Arbeitssuchenden eine Qualifikationsmaßnahme angeboten werden. Alle Maßnahmen setzen Freiwilligkeit voraus.

Politische Maßnahmen

Arbeitgeber müssen wieder ihre Pflichten übernehmen, die in den letzten Jahrzehnten durch BA und Jobcenter übernommen wurden. Sie tragen zukünftig jegliche Kosten für die Einstellung von Personal und dessen Qualifikation. Arbeitgeber, die selbst nicht ausbilden, haben in ein Ausbildungs-Förderungsprogramm einzuzahlen (Kleinstunternehmen sind von dieser Regel befreit). Firmen die nur wenig oder kein Personal brauchen aber eine hohe Wertschöpfung erzeugen, haben eine Wertschöpfungsabgabe zu leisten. Eine Arbeitszeitverkürzung kann dazu führen, dass mehr Menschen in Arbeit kommen können.

Die komplette Initiative als .doc findet ihr hier:

https://docs.google.com/document/d/1ui4kpi-dvsapfIdIh9eBIWNbV7PMOk6TB3NKwRVak/edit?usp=drivesdk

Forderung

Ziel dieser Initiative:

Diese Initiative soll Hartz IV ersatzlos beenden. Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen und ein Arbeitslosengeld, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit den Lebensstandard auffangen kann. So wie in unserer BGE Initiative soll es ein Arbeitslosengeld von 70% des letzten Netto-Einkommens (letzte 6 Monate) geben, das monatlich um 2% abschmilzt. Dieses Arbeitslosengeld soll eine Maximalhöhe aber auch, so lange es noch kein BGE gibt, eine Mindesthöhe haben. (Ab Einführung eines BGE fällt diese weg.)

Alternativ siehe oben (Kinder) kann diese Initiative auch das Kindergeld neu gestalten.

Sie soll eine andere Initiative ersetzen

Diese Initiative soll die Initiative “Reform der Einkommensteuer inklusive Mindestsicherung” http://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/119-reform-der-einkommensteuer-inklusive-mindestsicherung von Redolfi, Kim, Baum ersetzen. Dazu ist die Übernahme des Steuer-Stufenmodells aus deren Initiative nötig. Dieses erzielt dann auch die nötigen Einnahmen für die Mehrausgaben des bedingungslosen Arbeitslosengeldes mit Mindesthöhe.

Folgende Staffelung soll verwendet werden:

  • 0 - 1.000 Steuerfrei
  • 1.000 - 2.000 20%
  • 2.000 - 3.000 30%
  • 3.000 - 4.000 40%
  • 4.000 - 5.000 50%
  • 5.000 - …….. 60%

Die Mindestsicherung aus der Redolfi-Kim-Baum-Initiative soll dann im zweiten Schritt durch die BGE Initiative: (https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/215-finanzierungsmodell-und-erganzung-zum-bedingungslosen-grundeinkommen-bge) ersetzt werden.

Kosten

Entstehende Aufwendungen sind zu tragen, es ist nicht Sinn der Sache Kosten zu senken durch Sanktionen. Es entstehen zwar Mehrkosten durch die Mindesthöhe die bedingungslos ist und Qualifikationsmaßnahmen, auf der anderen Seite gibt es aber auch Einsparungen. Zum einen durch Einsparungen beim Personal und zum anderen entstehen keine weiteren Kosten mehr durch sogenannte A&O Maßnahmen. Letztlich wird das einzuführende Steuer-Stufenmodell die Mehrkosten ohne weiteres tragen können.

Finanzierungsvorschlag

Letztlich wird das einzuführende Steuer-Stufenmodell die Mehrkosten ohne weiteres tragen können.

Arbeitsweise

Linksammlung:

https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/5-arb-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-12/mittelschicht-einkommen-deutschland

https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/lohnunterschiede-mit-diesem-einkommen-gehoert-ihr-in-eurem-bundesland-zu-den-oberen-50-prozentH54665573476378/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommensverteilung-silc.html

http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/statistisches-jahrbuch-2019-dl.pdf?__blob=publicationFile

https://www.grundeinkommen.de/18/07/2018/grundeinkommen-muesste-im-jahr-2018-ca-1-170-euro-betragen.html

https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.584727.de/18-21-1.pdf

https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/215-finanzierungsmodell-und-erganzung-zum-bedingungslosen-grundeinkommen-bge

https://www.wohngeld.org/mietstufe.html https://www.hartziv.org/news/20191205-hartz-iv-erhoehung-so-setzt-sich-der-regelsatz-2020-zusammen.html

https://www.kindergeld.org/

Argument der Initiator*innen

Eine angemessene Mindesthöhe des Arbeitslosengeldes zeigt die Notwendigkeit eines BGE. Deshalb fordert DEMOKRATIE IN BEWEGUNG die Einführung eines BGE. Die Einführung eines Arbeitslosengeld mit Mindesthöhe soll nur Interimslösung sein.

Berücksichtigung von nicht abhängig Beschäftigten
Forderungen aus "Problembeschreibung" in "Forderungen"
nur teilweise Ersetzung der andere Initiative