Verbot von Racial Profiling

Racial Profiling ist in Deutschland alltäglich und es gibt bisher keine juristische Handhabe dagegen. Ein Verbot rassistischer Diskriminierung muss durchgesetzt werden, damit diese diskriminierende Praxis endlich aufhört.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Mohammed Sharityar
Anne Isakowitsch
Veröffentlicht am
2. Juli 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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82 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 21 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

Racial Profiling beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen wie ethnische Zugehörigkeit, phänotypische Merkmale, nationale Herkunft u.a. als Grundlage um Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. Wer es einmal erlebt hat, von der Polizei ohne Angabe von Gründen überprüft worden zu sein, weiß, wie willkürlich und erniedrigend sich das anfühlen kann. Racial Profiling ist in Deutschland alltäglich und es gibt bisher keine keine juristische Handhabe dagegen.

Problembeschreibung

In vielen Ländern wird Racial Profiling geächtet. So ist es zum Beispiel in Großbritannien und den USA verboten. Nach Ansicht des Europäischen Netzwerkes gegen Rassismus verstößt Racial Profiling gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und sei eine Form der nach internationalem Recht verbotenen Diskriminierung.

„Racial Profiling“ ist für die Betroffenen eine gravierende Diskriminierungserfahrung, die ihnen vermittelt, dass ihre Zugehörigkeit zur Gesellschaft in Frage gestellt wird. Die Praxis hat dadurch auch gesamtgesellschaftlich negative Folgen: für das friedliche Zusammenleben, für das Vertrauen in die Polizei und für die Zugehörigkeit und die Teilhabe betroffener Gruppen in der Gesellschaft.

Forderung

Befugnisse zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Polizei widersprechen den rechtsstaatlichen Anforderungen und sind ersatzlos zu streichen. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt/innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt.

Menschenrechtsbildung muss ein fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt/innen sein. Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie von Polizeibehörden muss gewährleistet sein, Polizeiarbeit ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchführen zu können.

Meldestrukturen müssen geschaffen werden, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt/innen, erfassen. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen Jury dokumentiert und als Statistik geführt werden.

Kosten

tbd

Finanzierungsvorschlag

tbd

Arbeitsweise

Eine Übersicht der Quellen, auf die sich die Forderungen der Initiative stützen finden sie wie folgt:

https://marktplatz.bewegung.jetzt/uploads/default/original/1X/309b962cb11102da2fc4f72cb9190a15f62b6699.pdf

https://marktplatz.bewegung.jetzt/uploads/default/original/1X/747546fa3e9376651d11c661ddd77a97cf0807d3.pdf

https://marktplatz.bewegung.jetzt/uploads/default/original/2X/6/60b1875f9d2f08e151361b20e9aecd9dc5615455.pdf

Argument der Initiator*innen

Der Staat hat die Pflicht, dass Staatsorgane keinen Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale pauschal verdächtigen. Solche Behandlung missachtet den Anspruch auf Achtung als Gleicher, der jedem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zukommt.

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KONTRA
Menschenwürde ja aber Sicherheit ohne aufgeblähten Polizeiapparat auch
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PRO
Menschenrechtstraining, Rollenspiele und Erfassen von Fehlverhalten
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PRO
Alarmierende Berichte, es sollten aber auch aktuellere Daten und Erfahrungen hinzugezogen werden
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.