Änderung SGB V: Keine Finanzierung von Homöopathie durch gesetzl. Krankenkassen

Ziel dieser Initiative ist es, homöopathische und anthroposophische Mittel nur noch durch gesetzliche Krankenkassen finanzieren zu lassen, wenn eine wissenschaftliche Nachweisbarkeit über deren Wirkung vorliegt.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Florian Stinner
Alexander Grevel
Friedrich Bohn
Veröffentlicht am
19. Dezember 2019
Bereich
Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft, Arbeit & Finanzen
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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56 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 4 Prozent aller 1271 Abstimmungsberechtigten.

Ausdrücklich: Es handelt sich nicht um die Forderung eines Verbots für homöopathische und anthroposophische Mittel.

Der kontroverse Diskurs darüber ist den meisten wahrscheinlich bekannt, daher kürzen wir die Problembeschreibung an dieser Stelle ab:

Fehlende nachweisbare Wirksamkeit und potenzielle Verschleppung von Symptomen sind immense Schwachstellen einer homöopathischen oder anthroposophischen Behandlung und können pharmazeutischen Medikamenten aus wissenschaftlicher Sicht nicht gleichgesetzt werden (2).

Problembeschreibung

Wir haben ein Zeitalter erreicht, welches durch wissenschaftliche Erkenntnisse in allen Lebensbereichen bestimmt ist.: IT, KI, Sensorik, Mechatronik, Meteorologie, Luftfahrt u.s.w.

Auch und gerade die Medizin ist ein weiteres Feld der Wissenschaft, die unser Leben erleichtert und verlängert. Wissenschaft bedeutet Erkenntnis aus Nachweisen, Plausibilität, Korrelation und Reliabilität (1). Doch ausgerechnet in der Medizin werden durch die solidarische Finanzierung des gesetzlichen Krankenkassensystems homöopathische und anthroposophische Arzneimittel finanziert, die nicht über wissenschaftliche Beweiskraft und Plausibilität verfügen.

Forderung

Änderung von §38 Arzneimittelgesetz dahingehend, dass homöopathische und anthroposophische Mittel …

  • nicht mehr ausschließlich registriert, sondern – genau wie Medikamente – unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zugelassen werden müssen,

  • nicht mehr durch gesetzliche Krankenkassen finanziert werden dürfen, wenn die Zulassung wegen fehlender wissenschaftlich nachzuweisender Wirkung ausbleibt, und

  • bei fehlender medizinischer Wirksamkeit, die Zulassung zum Inverkehrbringen nur erteilt werden kann, wenn nachweislich ärztliche Aufklärung über einen (bis dato) nicht nachweisbaren Nutzen erfolgen wird.

Kosten

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beliefen sich im Jahr 2019 auf ca. 246 mrd. EUR und werden laut Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes in 2020 ansteigen (3).

Durch die ausschließliche Finanzierung von Arzneimitteln mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit werden die Kosten für die solidarisch finanzierten Kassen gesenkt.

Hinzu kommt, dass die GKVs aufgrund von gesetzliche Vorgaben ihre sehr hohen Reserven aktuell abbauen müssen (4). Diese betrugen im September 2019 noch 20,6 Milliarden EUR (5). In Anbetracht der Aussagen des GKV-Spitzenverbandes (3,5), ist es im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Solidarität geboten an der in dieser Initiative vorgeschlagenen Stelle Kosten einzusparen, um auf die Kostensteigerung vorbereitet zu sein.

Finanzierungsvorschlag

Kostenersparnis wie im Punkt "Kosten" beschrieben.

Arbeitsweise

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft#WertederWissenschaft

(2) EASAC (2017): https://easac.eu/fileadmin/PDFs/reportsstatements/EASACHomepathystatementwebfinal.pdf (Seite 9f)

(3) Ärtzeblatt.de (2019): https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106629/GKV-Schaetzerkreis-uneinig-ueber-Ausgabensteigerung-und-Zusatzbeitrag

(4) Ärtzeblatt.de (2019): https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107997/Krankenkassen-schmelzen-Ruecklagen-ab

(5) https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gesetzliche-krankenkassen-ruhe-vor-dem-sturm/25314294.html

Argument der Initiator*innen

Homöopathische und/oder anthroposophische Behandlungen inklusive Medikamente werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die umstrittene Wirksamkeit steht hier in einem fragwürdigen Verhältnis zu den Kosten, welche aus dem solidarischen System der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Das Solidaritätsprinzip gesetzlicher Krankenkassen gewährleistet, dass alle Versicherten die Leistungen bei Bedarf abrufen können, die erforderlichen sind, um eine nachweisbare Wirkung (im besten Fall Heilung) zu erzielen. Nachweisbar ist, was messbar ist und messbar ist, was wissenschaftlich belegt werden kann. Daher sprechen sich die Initiierenden für diese Initiative aus.

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KONTRA
Ich bin für die Kostenübernahme von Sehhilfen, jedoch gegen die Verbindung mit homöopathischen Mitteln.
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KONTRA
Die Begründung "wogegen " ist der falsche Ansatz und instrumentalisiert ein wichtiges Thema
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KONTRA
Verknüpfung nicht sinnvoll.
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KONTRA
Krankenkassen könnten sich entscheiden beides nicht zu zahlen
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KONTRA
MP Diskussion wurde nicht berücksichtigt. https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/aenderung-des-5-sozialgesetzbuches-sehhilfen-und-homoeopathie
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KONTRA
Es ist wichtig die Themen nötige Finanzierung von Hilfsmittel wie Seh- und Hörhilfen von der Homöopathie Kontroverse zu trennen
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KONTRA
Homöopathie und Kassenleistungen auf eine Stufe nein danke!
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KONTRA
Keine Diskussion?
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PRO
Wir stellen uns auf die Seite der Wissenschaft und sprechen damit junge Wählerschichten an.
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PRO
Wollte Initiatoren ansprechen