Gender Pay Gap - die Lücke schließen!

Wir fordern eine reale Gleichberechtigung von Frauen und Männer bezüglich Teilhabe und Bezahlung.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Sara
Julia Beerhold
Helen Hass
Veröffentlicht am
30. Juni 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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98 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 26 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

Zwischen den Einkünften von Frauen und Männern klafft noch immer eine Lücke, selbst dann, wenn sie die gleiche Qualifikation haben und die gleiche Tätigkeit ausüben. Das steht im Gegensatz zu unserem Grundwert der Gerechtigkeit. Daher fordern wir den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagskitas sowie stärkere steuerliche und finanzielle Anreize für Paare, in denen der Mann Elternzeit in Anspruch nimmt. Zudem fordern wir Transparenz von Arbeitgeberseite, was die geschlechtergerechte Bezahlung anbelangt.  Das Einklagen der Offenlegung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede vor dem Arbeitsgericht soll erleichtert werden durch die Stärkung und den Ausbau des Entgelt-Transparenz-Gesetzes. Die Rahmenfrist für den Bezug von Elterngeld soll für Frauen in projektgebundenen Branchen von einem auf drei Jahre erhöht werden.

Problembeschreibung

Das deutsche Grundgesetz erkennt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen an. Allerdings verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt immer noch 21% weniger als Männer. Das heißt, für jeden Euro, den ein Mann verdient, erhält eine Frau lediglich 79 Cent. Von den 28 Staaten der Europäischen Union weisen lediglich Estland und die Tschechische Republik einen gegenüber Deutschland höheren geschlechtsspezifischen Verdienstabstand auf.

Die Gründe für den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied sind vielfältig:  Frauen arbeiten häufiger in schlecht bezahlten und/oder nicht tarifgebundenen Branchen und Berufen und häufiger in Teilzeit. Sie sind seltener in Führungspositionen vertreten und zudem häufiger als Männer im Niedriglohnsektor tätig. Ihre Erwerbsbiografie ist häufig durch Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen unterbrochen. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Hier möchten wir ansetzen durch die Aufwertung von Berufen im sozialen und pflegerischen Bereich. Warum soll auch heute noch die Erziehung von Kindern und die Pflege alter Menschen deutlich niedriger vergütet werden als zum Beispiel eine Tätigkeit in der Industrie, die mit weniger Verantwortung einhergeht und für die es eine geringere Ausbildung braucht? Studien belegen zudem, dass das Lohngefälle sinkt, wenn prozentual mehr Frauen in einem Beruf arbeiten.

Aber selbst bei Männern und Frauen im gleichen Alter, vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung, gleicher Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit sowie – in der Regel – beim gleichen Arbeitgeber beträgt der Gehaltsunterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland immer noch fast sechs Prozent. Es ist davon auszugehen, dass dieser Unterschied teilweise aufgrund bewusster oder unbewusster Diskriminierung zustande kommt.

Bisher muss eine Arbeitnehmerin, die von einem diskriminierenden Entgeltsystem betroffen ist, individuell ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen, und zwar auch dann, wenn sie als Mitglied einer Gruppe diskriminiert wird.

47% der erwerbstätigen Frauen in Deutschland arbeiten in Teilzeit und Frauen nehmen Elternzeit deutlich häufiger in Anspruch als Männer. Natürlich fließen in solche persönlichen Entscheidungen finanzielle Anreize wie das Ehegattensplitting oder das Elterngeld mit ein. Und wenn es nicht genügend Kita-Plätze gibt, hindert dies Frauen daran, wieder voll in den Beruf einzusteigen. Das zeigt sich auch in der Entwicklung des Gehaltsunterschieds im Laufe des Berufslebens: Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren wird der Unterschied immer größer. Das ist die Zeit, in der Männer Karriere machen und Frauen Kinder bekommen. In diesem Moment werden die Frauen in der Statistik zu Müttern, die Männer bleiben Männer. Dieses Phänomen heißt in der Soziologie "Motherhood penalty" (Mutterschaftsstrafe).

Forderung

1 - Gleiche Teilhabe

2 - Gleiche Bezahlung

3 - Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

4 - Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagskitas

5 - Verbesserung beim Elterngeld

6 - Reform und Abschaffung des Ehegattensplittings

7 - Zeitsouveränität für Familien

8 - Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten in Steuer- und Rentenmodellen

9 - Aufwertung der sozialen Berufe

ad 1: Gleiche Teilhabe

Für die Privatwirtschaft fordern wir:

  • Für die Aufsichtsräte auch der Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen ab 2018 sowie ihre Ausweitung auf alle Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG), auch ausländische (britische Public Limited Company), für die operativen Führungsebenen (Vorstand und zumindest die beiden darunterliegenden Ebenen) eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent Frauen sowie die Einführung wirksamer Sanktionen:

  • für den Fall der Nichterreichung der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, z.B. leerer Stuhl, Nichtigkeit von Beschlüssen

  • für den Fall, dass die transparente Veröffentlichung von Zielgrößen oder von Gründen für ihre etwaige Nichterreichung unterlassen wird, z.B. finanzielle Sanktionen, Einschränkung des Prüfvermerks

  • für den Fall der Nichterreichung der mindestens 30 Prozent-Zielgrößen z.B. die Pflicht, die Gründe im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und von einer geeigneten Stelle überprüfen zu lassen, die öffentlich hierzu Stellung nimmt.

Für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft fordern wir:

  • die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien (wie z.B. Fördermittelentscheidungsgremien, Selbstverwaltungsgremien, gewählte Ärztegremien, Berufungskommissionen),

  • die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen,

  • die paritätische Besetzung von Männern und Frauen in fiktionalen Werken, die mit öffentlichen Geldern hergestellt oder gefördert werden. In der Gesamtheit aller fiktionalen Werke sollen Männer und Frauen zu gleichen Teilen vorkommen. Dies ist kein Eingriff in die Kunstfreiheit, da es nicht das einzelne Werk, sondern die Summe aller geförderten Filme betrifft. Sowohl die zahlenmäßige  Präsenz als auch eine (nicht) stereotypisierte Darstellung von Frauen in Filmen und Fernsehserien hat einen messbaren Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in der Realität. 

Für Politik und Parlamente fordern wir:

in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen.

ad 2: Gleiche Bezahlung

Das Gesetz für Entgelttransparenz ist ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu erkennen und zu beheben. Wir halten jedoch weitergehende gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen für notwendig:

  • transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht,

  • Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form (siehe Punkt 6.), bei angemessenen Übergangszeiten, gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen (siehe Punkt 9.) sowie Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft und Lebensökonomie als Pflichtfach sowie eines Pflichtfachs Informatik/Technik

ad 3: Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als „durchgängiges Leitprinzip“ vorgegeben. Wir fordern dessen verbindliche Anwendung,

  • indem sich alle Ressorts - nicht nur das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – dieser Querschnittsaufgabe entsprechend qualifizieren und strukturell-organisatorisch aufstellen, durch die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans mit Zielen, Indikatoren und Maßnahmen, um die unter 1. und 2. genannten Forderungen zu erreichen,

  • durch die Erhebung, die Auswertung und das Monitoring relevanter Daten, um die Umsetzung bzw. die Wirksamkeit der für die Forderungen relevanten Gesetze zu evaluieren,

  • durch die Verankerung von wirksamen Sanktionen in den gesetzlichen Regelungen,

  • durch die geschlechtergerechte Vergabe öffentlicher Fördermittel und öffentlicher Aufträge und die Einführung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt sowie

  • durch die Einrichtung einer Beratungs-, Service- und Transferstelle, um Gleichstellungspolitik kontinuierlich zu unterstützen.

  • Öffentlich-rechtliche Fernsehsender und die Filmförderanstalten sollen jährlich ein verbindliches Gender-Monitoring durchführen, um Zahlen zu Beschäftigung und Vergütung von Frauen vor und hinter der Kamera zu erheben und zu veröffentlichen.

ad 4: Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagskitas

  • Werden Kinder nach der Einschulung in Ganztagsschulen auch am Nachmittag betreut, sind Mütter deutlich häufiger und länger berufstätig als zuvor. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basiert. Demzufolge nehmen mehr als elf Prozent der Frauen, die vor der Einschulung ihres Kindes nicht berufstätig waren, eine Erwerbstätigkeit auf. Mütter, die bereits zuvor einem Job nachgingen, arbeiten aufgrund der Nachmittagsbetreuung ihres Kindes wöchentlich im Schnitt gut zweieinhalb Stunden mehr.

ad 5: Elterngeld

  • In Deutschland haben Mütter und Väter zwar formal den gleichen Anspruch, in der Praxis nehmen aber zum weitaus überwiegenden Teil nur die Mütter Elternzeit in Anspruch. Erstrebenswert wäre eine gleichmäßigere Inanspruchnahme der Elternzeit. Dies könnte befördert werden durch  Maßnahmen wie die Ermutigung der Männer, Familienpflichten zu übernehmen, sowie  Anreize für Eltern- und Vaterurlaub, und Ansprüche auf Freistellung mit den Frauen zu teilen.

  • Frauen in projektgebundenen Tätigkeiten können oftmals keine Aufträge für die Zeit der Schwangerschaft akquirieren, weil sie als wirtschaftliches Risiko gesehen werden. Da sich das Elterngeld nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Niederkunft bemisst, sind diese Frauen strukturell benachteiligt. Die Rahmenfrist für den Bezug von Elterngeld soll daher für Frauen in projektgebundenen Branchen von einem auf drei Jahre erhöht werden.

  • Eltern, die durch eine zeitsouveräne Anpassung der Elternarbeitszeit (siehe ad 7) ein geringeres Einkommen haben, sollen beim Erwerb von Elterngeldansprüchen keine Nachteile gegenüber Vollzeit tätigen Eltern haben.

ad 6: Ehegattensplitting

  • Die derzeitige Gestaltung der Steuerklassen hemmt die aktive Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen und untergräbt ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit. Mögliche Wege, das derzeitige Steuersystem zu reformieren, reichen von der Einführung einer Individualbesteuerung bis hin zur Abschaffung der Steuerklasse V. Ebenso besteht die Möglichkeit, Freibeträge für Kinder zu erhöhen, oder Freibeträge für soziale Berufe oder ehrenamtliche Tätigkeiten einzuführen.

ad 7: Zeitsouveränität für Familien

  • Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, fordern wir flexibles Arbeiten: von flexibler Aufteilung von Arbeitszeit und –ort hin zu einem flexiblen Angebot der Kinderbetreuung und Führung in Teilzeit.

  • Ebenso fordern wir für Familien mit Kindern eine Reduktion der Arbeitszeit (beider Elternteile) finanziell zu unterstützen, damit den besonderen Bedürfnissen von Familien Rechnung getragen und ihnen ein souveräner Umgang mit ihrer Zeit ermöglicht wird.

  • In Deutschland arbeiten 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, die meisten davon geben in Umfragen an, dass sie gerne mehr arbeiten würden, aber nicht mehr aus der Teilzeitfalle herauskommen Wir fordern daher ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

ad 8: Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten in Steuer- und Rentenmodellen

  • Insbesondere Frauen sind von Altersarmut bedroht. Grund dafür ist die u.a. die fehlende Anrechnung von Erziehungszeiten. Wir fordern daher eine vollständige Anrechnung von Erziehungszeiten auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden

ad 9: Aufwertung der sozialen Berufe

  • Tätigkeiten in sozialen Berufen werden häufig deutlich schlechter bezahlt, als solche in beispielsweise industriellen Berufen, die einen vergleichbaren Bildungsweg haben. Wir fordern eine Aufwertung der sozialen Berufe auch in Form einer flächendeckenden Anhebung der Bezüge, vor allem in den öffentlichen Einrichtungen.

Kosten

Aufgrund der komplexen Thematik ist keine präzise Aussage über die Kosten zu treffen. Die Kosten verteilen sich auf auf private Arbeitgeber und staatliche Institutionen. Allerdings sieht die OECD Gleichstellung als Wachstumsstrategie im Arbeitsmarkt und die Unternehmensberatung McKinsey untermauert diese These und zeigt, dass Gleichstellung im Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2025 ein Plus von 12 Billionen Dollar im globalen BIP generieren könnte.

Finanzierungsvorschlag

Mittel der privaten Unternehmen für den Ausgleich von Gehältern von Männer und Frauen, sowie Steuermittel und öffentliche Gelder für die weiteren Forderungen. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass Gleichstellung erstens ein Grundrecht und kein Entgegenkommen ist, und zweitens durch Gleichstellung sowohl private Arbeitgeber als der Staat profitieren.

Arbeitsweise

Eine Übersicht der Quellen, auf die sich Teile der ausgearbeiteten Forderungen stützen:

Berliner Erklärung, Deutschlandweites Bündnis zur Bundestagswahl 2017, Forderungskatalog von 16 Frauenverbänden, http://www.berlinererklaerung.de Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz, Heide Pfarr, https://www.boeckler.de/wsimit201105_pfarr.pdf

Statistisches Bundesamt, “Gender Pay Gap”, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/15GenderPayGap.html

Pressemitteilung Nr. 094 vom 14.03.2017: Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären, Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17094621.html

Dossier des  Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland, https://www.bmfsfj.de/blob/93658/c1757c72aacc7f34f2d0e96d5414aee2/entgeltungleichheit-dossier-data.pdf

Statistisches Bundesamt, “Personen in Elternzeit”, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension3/39Elternzeit.html

Agenda für mehr Lohngerechtigkeit Umsetzung auf Augenhöhe, Ergebnisse Equal Pay Kongress am 18. März 2017 im Paul-Löbe-Haus http://www.bpw-germany.de/index.php?eID=txnawsecuredl&u=0&g=0&t=1499352949&hash=07ca7d0372b47477ead02bf601517b9e505636a0&file=fileadmin/bpw-germany/dokumente/news/Neuigkeiten/EqualPayKongressErgebnisse_EPD2017.pdf

Gender pay gap statistics, Data from March 2017, Eurostat, http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Genderpaygap_statistics

Meldung des BMFSFJ zum zweiten Gleichstellungsbericht, “Bundesregierung sieht weiter Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik”, 21.06.2017 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-sieht-weiter-handlungsbedarf-in-der-gleichstellungspolitik/116922

OECD (2013), "Gleichstellung der Geschlechter: Ökonomische Argumente, soziale Normen und öffentliche Politik", in Gleichstellung der Geschlechter: Zeit zu handeln, OECD Publishing, Paris, http://dx.doi.org/10.1787/9789264190344-3-de

Argument der Initiator*innen

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen ist heute weniger sichtbar als noch vor 20 Jahren. Dennoch besteht weiterhin ein extrem hohes Gefälle in den Einkommen von Männern und Frauen (“Gender Pay Gap”, ca. 21 Prozent in Deutschland) und in der Verteilung der sozialen Arbeit (“Gender Care Gap”, 52,4 Prozent).

Frauen wenden laut dem aktuellen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung  deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern. Wir nehmen das Grundgesetz ernst: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Wie kann es damit zu vereinbaren sein, dass auch im Jahr 2017 in Deutschland ein solch gravierender Unterschied im Einkommen von Männern und Frauen besteht? Warum sinken die Löhne und Gehälter in Berufsgruppen, sobald der Frauenanteil dort signifikant steigt? Warum werden Tätigkeiten im sozialen und pflegerischen Bereich grundsätzlich schlechter entlohnt als Jobs in der Industrie? Frauen im gebärfähigen Alter werden oft als Betriebs- oder Produktionsrisiko gesehen und es wird befürchtet, dass sie in Mutterschutz oder Elternzeit gehen könnten und danach nur noch Teilzeit arbeiten. Außerdem werden Berufe mit ähnlicher Ausbildungsdauer/-Schwierigkeit, die fast ausschließlich durch Frauen ausgeübt werden, im Schnitt schlechter bezahlt als die, die von mehrheitlich durch Männer ausgeübt werden Frauen unterliegen zudem einem deutlich höheren Risiko für Altersarmut. Wir wollen mit dieser Initiative die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes stoppen.

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PRO
Sehr wichtige Initiative - umfassend und durchdacht, zwei Punkte möchte ich hervorheben
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PRO
Ohne die in der Initiative genannten Forderungen wird es keine echte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern geben.
Zu viele Bereiche - Initiative besser aufspalten